Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Jukeboxen bietest Du an

Insbesondere habe ich Rock-Ola Wandboxen und Standboxen der 50er und 60er Jahre mit Röhrenverstärkerrn in Arbeit und auch immer einige unrestaurierte oder teilrestaurierte auf Lager.  

In der Regel immer mit sichtbarem Plattenspiel.
Das sind meiner Meinung nach die schönsten aber auch zuverlässigsten Jukeboxen. Andere Fabrikate z.B. Novomat oder Wurlitzer hatte ich jedoch auch schon in Arbeit

Kannst Du bei der Suche nach einer bestimmten Jukebox oder eines Automaten oder Flippers helfen?

Natürlich! Aber es ist unter Umständen nicht ganz einfach und kann auch ein bischen dauern bis ein bestimmter Wunsch erfüllt werden kann.  --> Beachte, daß ich nur elektromechanische Flipper und nur vollmechanische Spielautomaten bearbeite.  Geräte mit integrierter Elektronik (Leiterplatten) werden von mir nicht repariert. 

Wie läuft das mit einem Versand genau ab ?

Falls Du ein Gerät per Spedition geliefert haben möchtest, dann solltest Du Dir zunächst sehr sicher sein, daß Du das Gerät auch wirklich ohne es anzusehen kaufen möchtest. Es kann dann nur gegen Übernahme aller Speditionskosten plus einer Aufwandsentschädigung von 50.-€ für Verpacken und Bereitstellen zurückgegeben werden. 

Im Falle eines Kaufes (per Vorauskasse) und Lieferung per Spedition benötige ich die Lieferadresse und wir werden mir dem Spediteur ein Lieferdatum ausmachen. Eine Anfahrt mit einem großem LKW muss an dieser Adresse möglich sein. Hier sind die Speditionen oftmals sehr vorsichtig und fahren nicht alle Privatadressen an. Das gilt es abzustimmen. Nach Klärung der Details verpacke ich das Gerät auf einer Europalette und der Spediteur holt es zum vereinbarten Zeitpunkt bei mir ab. In der Regel dauert es dann ca 3-5 Tage, bis das Gerät bei Dir ankommt. Du musst den Erhalt bestätigen. 

Gibt es auf gekaufte Geräte eine Gewährleistung ?

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht betrifft alle gewerblichen Käufe/Verkäufe und beträgt in Deutschland 2 Jahre auf Neuware, 1 Jahr auf gebrauchte Waren. Im Falle meiner Geräte beläuft sich die Gewährleistung also i.d.R. auf 1 Jahr.  ----------------
In den Beschreibungen der von mir verkauften Geräte weise ich auf eventuell vorhandene und mir bekannte Mängel hin, diese sind dann selbstredend von dieser Gewährleistung ausgenommen. Da es sich bei den Geräten nicht um neue Maschinen oder Geräte sondern um Sammelobjekte und Raritäten handelt, welche in ihrer Funktion nicht unbedingt einem neuen Gerät entsprechen können, gebe ich mit der Gewährleistung eine Versicherung der Beschaffenheit gemäß der Beschreibung im Angebotstext ab. 
Fragen zu besonderen Beschaffenheiten, Mängeln optischer und funktioneller Art bitte gerne vor einem Kauf ausführlich stellen. 

Was ist, wenn an einem Gerät nach Kauf Funktionsstörungen auftreten ?

Da es sich bei den Geräten und Automaten immer um sehr alte und gebrauchte Maschinen handelt, ist es natürlich trotz sorgfältiger Reparatur / Wartung immer möglich, daß eine Betriebsstörung auftritt. 

In solchen Fällen nimmst Du Kontakt zu mir auf und wir lösen das Problem so nachhaltig und kostengünstig wie irgend möglich. 

Müssen Händler vorab über bestehende Mängel informieren?

Sebstverständlich JA - Sofern es sich nicht nur um kleinere optische oder minimale technische Mängel handelt, die man bei einem gebrauchten Gerät zwangsläufig findet und die keinen oder nur sehr geringen Einfluß auf die eigentliche Funktion des Gerätes haben. 

Zitat aus der Rechtssprechung: „Gewerbliche Händler sind zwar verpflichtet, von sich aus darüber zu informieren, dass unübliche Gebrauchsspuren, wie zum Beispiel ein reparierter Unfallschaden, vorliegen“, erklärt die Rechtsexpertin und ergänzt: „Eine Hinweispflicht für normale Gebrauchsspuren gibt es hingegen nicht.“ Fragen Interessierte aber konkret nach, dann besteht wiederum eine Auskunftspflicht für den Anbieter – egal ob übliche oder unübliche Mängel. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten im Zweifelsfall auf diese Regelung zurückgreifen und sich konkret nach dem Zustand der Ware erkundigen. Denn der Händler muss hier wahrheitsgemäß antworten.